Der 1. Fotoverein Digital Kulmbach e.V. i.L. hat sich zum 31.05.2023 aufgelöst.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Liquidator:

Markus Heidl, Am Gartenfeld 58, 95326 Kulmbach

 

phoca thumb l seattle skyline
Bild: Markus Heidl

Wie der Name schon verrät beschäftigt sich die Architekturfotografie mit dem fotografieren sowie abbilden von Gebäuden bzw. Bauwerken und deren Details. Wie für die meisten Themengebieten in der Fotografie gibt es auch in der  Architekturfotografie einige Dinge die man beachten sollte sowie viele Tipps und Tricks um das Beste aus einem Foto herauszuholen. Das fotografieren von Bauten besitzt einen besonderen Reiz da es oftmals durch die Detailtreue des abgelichteten Bauwerkes einen hohen dokumentarischen Wert besitzt. Aber auch Detailaufnahmen von einzelnen Gebäudeteilen machen die Architekturfotografie zu einem spannenden Themengebiet in der Fotografie.

Architektur bei Nacht:
Oft werden große Gebäude, Sehenswürdigkeiten und Bauwerke Nachts mit künstlichem Licht angestrahlt. Die Beleuchtung gibt dem Bild später einen besonderen Reiz und oftmals wirken Bauwerke bei Dämmerung bzw. Nachts besonders anziehend und schön.
 
Panoramafreiheit:
Ein wichtiger Hinweis zur Architekturfotografie ist die Panoramefreiheit. Denn auch Gebäude besitzen ein Urheberrecht welches dem jeweiligen Architekten bzw. Künstlers zugeordnet wird. Die Panoramafreiheit bezeichnet kurz gesagt das Recht Außenaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Gebäuden oder Werken wie zum Beispiel Skulpturen ohne Verwendung von Hilfsmitteln wie Leitern, Flugzeugen oder Hubschraubern etc. von einem öffentlichen zugänglichen Ort zu machen und zu verbreiten. Hierbei ist es wichtig dass die Aufnahme von einem öffentlich zugänglichen Ort gemacht wurde, darunter zählen Straßen sowie Plätze, jedoch keine Privatgrundstücke. Weiterhin gilt die Panoramafreiheit nicht, wenn andere Rechte berührt werden. Darunter zählen unter anderem die Persönlichkeitsrechte, wenn durch die Außenaufnahme etwa Details zu bestimmten Personen offenbart werden. Aufnahmen aus dem Inneren eines Gebäudes sind kein Bestandteil der Panoramefreiheit so dass im Falle von Innenaufnahmen zeitgenössischer Gebäude eine Genehmigung des Architekten benötigt wird. Ausnahmen bestätigen die Regel, so dass die Pressefreiheit wiederrum das fotografieren von Inneren eines Gebäudes erlauben wenn es zum Beispiel etwas Berichtenswertes in einem öffentlich zugänglichem Gebäude gibt. Zu beachten ist das diese Panoramafreiheit ein Nationales Recht ist und in jedem Land anderes ist, so gibt es dieses Recht in Frankreich beispielsweise nicht!
 
Wir treffen uns am 18.03.2013 um 19:30 Uhr im Vereinsheim der Schütztengilde Kulmbach zu einer kurzen Einleitung und Vorbesprechung. Anschließend geht es in die Innenstadt zum gemeinsmen Fotografieren.
Bitte Kameraausrüstung mitbringen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

X

Kopierschutz

Die Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Sollten Sie Inhalte (Texte oder Bilder) für private oder gewerbliche Zwecke nutzen wollen, wenden Sie sich bitte an den Site-Administrator.